Recht & Steuern

Steuern bei Events in Deutschland 2026: Was Veranstalter wissen müssen

Ob Firmenevent, Vereinsfest oder Konferenz – steuerliche Pflichten betreffen jeden Veranstalter. Dieser Guide erklärt verständlich die wichtigsten Steuerregeln für Events in Deutschland 2026: Umsatzsteuer, Bewirtungskosten, Freibeträge und was Sie absetzen können.

12. April 2026| 14 Min. Lesezeit| Checkinmanager Team
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand: April 2026.
Steuern bei Events in Deutschland 2026

Steuerlicher Überblick für Veranstalter

Als Veranstalter in Deutschland müssen Sie verschiedene steuerliche Aspekte beachten – unabhängig davon, ob Sie ein Unternehmen, einen Verein oder eine Privatperson vertreten. Die wichtigsten Steuerarten im Überblick:

Umsatzsteuer (USt)

Auf Ticketverkäufe, Standgebühren und Dienstleistungen. Sätze: 7 % oder 19 %.

Betrifft: Alle gewerblichen Veranstalter

Bewirtungskosten

Catering und Verpflegung bei geschäftlichen Events. 70 % absetzbar.

Betrifft: Unternehmen

Betriebsveranstaltungen

110-Euro-Freibetrag pro Mitarbeiter und Event. Darüber: Lohnsteuer.

Betrifft: Arbeitgeber

Gemeinnützigkeit

Steuerbefreiungen für Vereine im Zweckbetrieb. Achtung bei wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.

Betrifft: Vereine & NPOs

Umsatzsteuer bei Events: 7 % oder 19 %?

Die Umsatzsteuer ist für Veranstalter besonders relevant. Je nach Art der Leistung gelten unterschiedliche Steuersätze:

7 % Ermäßigter Satz
  • Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen
  • Konzerte, Theater, Museen
  • Vorträge und Lesungen
  • Sportveranstaltungen (Zuschauer)
  • Übernachtungsleistungen (Hotelzimmer)
19 % Regelsatz
  • Konferenz- und Seminar-Tickets
  • Messe-Standgebühren
  • Catering und Getränke
  • Technik-Vermietung (Licht, Ton)
  • Sponsoring-Leistungen
Achtung Kleinunternehmerregelung: Liegt Ihr Jahresumsatz unter 22.000 € (§ 19 UStG), können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und müssen keine Umsatzsteuer ausweisen. Ab 2025 gelten neue EU-Regelungen – prüfen Sie dies mit Ihrem Steuerberater.
Praxis-Tipp: Bei gemischten Leistungen (z.B. Konferenz-Ticket inkl. Catering) muss die Leistung aufgeteilt werden. Alternativ gilt der höhere Steuersatz für das Gesamtpaket.

Bewirtungskosten richtig absetzen

Bewirtungskosten bei geschäftlichen Events sind steuerlich absetzbar – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

70 % absetzbar

Geschäftliche Bewirtung

Bewirtung von Geschäftspartnern, Kunden oder potenziellen Kunden bei geschäftlichem Anlass.

Beispiel: Kundenabend mit Catering für 2.000 € → 1.400 € als Betriebsausgabe absetzbar.
100 % absetzbar

Betriebliche Bewirtung

Bewirtung ausschließlich eigener Mitarbeiter (z.B. Weihnachtsfeier, Teambuilding).

Beispiel: Sommerfest nur für Mitarbeiter für 3.000 € → vollständig absetzbar (unter 110 €/Person).

Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg

Datum und Ort der Bewirtung
Namen aller bewirteten Personen
Konkreter geschäftlicher Anlass
Höhe der Aufwendungen (inkl. Trinkgeld)
Unterschrift des Bewirtenden
Maschinell erstellte Rechnung des Restaurants
Häufiger Fehler: „Geschäftsessen" als Anlass reicht dem Finanzamt nicht! Schreiben Sie konkret: „Besprechung Projektangebot XY mit Firma ABC".

Firmenevents: Der 110-Euro-Freibetrag

Für Betriebsveranstaltungen gilt ein steuerlicher Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter und Event (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Wird dieser überschritten, fällt Lohnsteuer an.

Steuerfrei0 – 110 €
Lohnsteuerpflichtigab 110,01 €
Pro Mitarbeiter & pro Veranstaltung (max. 2 Events/Jahr)

Was zählt zu den 110 €?

Speisen und Getränke
Raummiete und Dekoration
Musik und Unterhaltung
Fahrtkosten zum Event
Geschenke bis 60 € (im Rahmen des Events)
Geschenke über 60 € (separat zu versteuern)
Rechenbeispiel: Weihnachtsfeier mit 50 Mitarbeitern, Gesamtkosten 6.500 € → 130 € pro Person → 110 € steuerfrei, 20 € pro Person lohnsteuerpflichtig. Tipp: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer pauschal mit 25 % übernehmen (§ 40 Abs. 2 EStG).
Wichtig seit 2024: Begleitpersonen (Ehepartner, Partner) werden dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet. Kommt ein Mitarbeiter mit Partner, werden die Kosten für beide auf den Freibetrag des Mitarbeiters angerechnet.

Vereine & gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Vereine genießen steuerliche Vorteile – aber nur, wenn sie die Regeln einhalten:

Ideeller Bereich

Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse

Steuerfrei

Zweckbetrieb

Sportveranstaltungen, Bildungsevents im Satzungszweck

Steuerbegünstigt (7 % USt)

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Festzelt-Bewirtung, Merchandise, Werbung

Steuerpflichtig (19 % USt)
Freigrenze beachten: Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind nur steuerfrei, wenn sie 45.000 € pro Jahr nicht überschreiten (§ 64 Abs. 3 AO). Darüber fallen Körperschaft- und Gewerbesteuer an.

Künstlersozialabgabe bei Auftritten

Wenn Sie Künstler, Musiker, DJs oder Moderatoren für Ihr Event buchen, sind Sie möglicherweise abgabepflichtig nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).

5,0 %
Künstlersozialabgabe 2026
(auf das Nettohonorar des Künstlers)

Wer muss zahlen?

  • Unternehmen, die regelmäßig Künstler beauftragen
  • Veranstalter von Events mit künstlerischen Darbietungen
  • Auch bei einmaligen Buchungen über 450 € pro Jahr

Was ist abgabepflichtig?

  • Honorare für Musiker, Bands, DJs
  • Moderatoren und Redner
  • Grafik-Design (Flyer, Plakate)
  • Fotografen und Videografen
Praxis-Tipp: Melden Sie sich proaktiv bei der Künstlersozialkasse an. Bei Betriebsprüfungen werden Nachzahlungen für bis zu 5 Jahre fällig – inklusive Säumniszuschlägen.

Was können Veranstalter absetzen?

Als gewerblicher Veranstalter können Sie zahlreiche Kosten als Betriebsausgaben geltend machen:

Location & Infrastruktur

  • Raummiete und Hallenmiete
  • Bühne, Bestuhlung, Zelte
  • Strom, Wasser, Sanitäranlagen
  • Sicherheitsdienst

Marketing & Kommunikation

  • Werbung (Print, Online, Social Media)
  • Flyer, Plakate, Banner
  • Website und Ticketing-Gebühren
  • Event-Management-Software

Programm & Technik

  • Künstlerhonorare
  • Licht- und Tontechnik
  • GEMA-Gebühren
  • Moderation und Redner

Organisation

  • Personal (Helfer, Catering-Service)
  • Versicherungen (Veranstalterhaftpflicht)
  • Genehmigungen und Gebühren
  • Reisekosten der Organisatoren

Rechnungen & Belege: Pflichtangaben

Damit das Finanzamt Ihre Ausgaben anerkennt, müssen Rechnungen bestimmte Pflichtangaben enthalten (§ 14 UStG):

Pflichtangaben einer Rechnung
1 Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden
2 Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
3 Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden
4 Rechnungsdatum
5 Fortlaufende Rechnungsnummer
6 Art und Umfang der Leistung
7 Zeitpunkt der Leistung
8 Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag
9 Bruttobetrag
Kleinbetragsrechnung: Bei Rechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) genügen vereinfachte Angaben: Name des Leistenden, Datum, Leistungsbeschreibung, Bruttobetrag und Steuersatz.

Digitale Dokumentation mit Event-Tools

Moderne Event-Management-Software hilft nicht nur bei der Organisation, sondern auch bei der steuerlichen Dokumentation:

Automatische Teilnehmerlisten

Lückenlose Dokumentation aller Teilnehmer – wichtig für den Nachweis bei Betriebsveranstaltungen und den 110-€-Freibetrag.

Digitaler Check-in

QR-Code-basierter Check-in dokumentiert exakt, wer tatsächlich teilgenommen hat – relevant für die Kostenberechnung pro Kopf.

Auswertungen & Exporte

CSV/Excel-Exporte der Teilnehmerdaten für den Steuerberater. Automatische Berechnung der Kosten pro Teilnehmer.

DSGVO-konforme Speicherung

Teilnehmerdaten auf deutschen Servern gespeichert – erfüllt die Anforderungen der GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung).

Event-Dokumentation leicht gemacht

Checkinmanager erstellt automatisch Teilnehmerlisten, die Ihr Steuerberater liebt. Kostenlos starten.

🧮 Freibetrag-Rechner für Firmenevents

Berechnen Sie sofort, ob Ihr Firmenevent den 110-€-Freibetrag überschreitet und welche steuerlichen Konsequenzen das hat.

🍽️ Bewirtungskosten-Rechner

Berechnen Sie sofort, wie viel Sie bei Ihrem nächsten Geschäftsessen oder Event steuerlich absetzen können.

🧾 USt-Schnellrechner für Event-Tickets

Berechnen Sie Netto- und Bruttopreise für Ihre Event-Tickets mit dem richtigen Steuersatz.

FAQ: Häufige Steuerfragen für Veranstalter

Muss ich für ein einmaliges Event ein Gewerbe anmelden?

Wenn Sie mit dem Event Gewinn erzielen wollen: Ja. Eine Gewerbeanmeldung ist Pflicht, sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Ausnahme: Vereinsveranstaltungen im Rahmen des Satzungszwecks.

Wie hoch ist die GEMA-Gebühr für Events?

Die GEMA-Gebühren richten sich nach Veranstaltungsart, Raumgröße und Ticketpreis. Für eine Firmenfeier mit bis zu 200 Gästen und Hintergrundmusik rechnen Sie mit ca. 100–300 €. Live-Musik ist teurer.

Kann ich Sponsoring-Einnahmen steuerfrei erhalten?

Nein. Sponsoring-Einnahmen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (19 %), da eine Gegenleistung (Werbung) erbracht wird. Ausnahme: Reine Spenden ohne Gegenleistung.

Gilt der 110-€-Freibetrag auch für Freelancer?

Nein. Der Freibetrag gilt nur für Betriebsveranstaltungen mit eigenen Arbeitnehmern. Freelancer und externe Dienstleister sind nicht eingeschlossen.

Wie lange muss ich Event-Belege aufbewahren?

Rechnungen und Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). Digitale Aufbewahrung ist zulässig, wenn die GoBD-Anforderungen erfüllt sind.

Muss ich für kostenlose Events Umsatzsteuer zahlen?

Grundsätzlich nein, wenn kein Entgelt erhoben wird. Aber: Wenn das Event der Kundengewinnung dient, können die Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden – und der Vorsteuerabzug ist möglich.

Fazit & Steuer-Checkliste für Veranstalter

Steuerliche Pflichten bei Events sind komplex, aber beherrschbar. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Umsatzsteuersatz prüfen (7 % vs. 19 %) und korrekt ausweisen
Bewirtungsbelege vollständig ausfüllen (Anlass, Teilnehmer, Unterschrift)
110-€-Freibetrag bei Firmenevents beachten (inkl. Begleitpersonen)
Künstlersozialabgabe bei Buchung von Künstlern einplanen
Alle Belege 10 Jahre aufbewahren (digital oder physisch)
GEMA-Gebühren rechtzeitig anmelden
Teilnehmerlisten für steuerliche Nachweise führen
Bei Unsicherheiten: Steuerberater konsultieren
Unser Tipp: Nutzen Sie ein digitales Event-Management-Tool wie Checkinmanager für lückenlose Teilnehmerlisten und automatische Exporte – Ihr Steuerberater wird es Ihnen danken.