EU-Widerrufsbutton Verordnung 2026 – Pflicht ab Juni für Online-Verträge

Widerrufsbutton ab Juni 2026 Pflicht – was Veranstalter jetzt wirklich wissen müssen

Seit Juli 2026 gilt die neue Pflicht zum Kündigungsbutton für viele Online-Verträge. Das sorgt auch bei Veranstaltern für Fragen. Muss jetzt jede Event-Seite einen Widerrufsbutton haben? Die kurze Antwort: Nein, normale Einzelveranstaltungen sind in der Regel nicht betroffen. Relevant wird es erst dann, wenn du mit Abo-Modellen, Mitgliedschaften oder laufenden Leistungen arbeitest.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an einen Fachanwalt.

Was genau ist der Widerrufsbutton?

Gemeint ist kein klassischer Widerruf im Sinne von Rückgabe oder Storno. Es geht um einen gut sichtbaren Kündigungsbutton für laufende Online-Verträge.

Die rechtliche Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2023/2854. In Deutschland wurde das Thema über die Regeln zum Kündigungsbutton umgesetzt. Das Ziel ist einfach: Wenn ein Vertrag online abgeschlossen werden kann, soll er auch online wieder beendet werden können.

Praktisch heißt das:

  • Vertrag online abschließbar
  • Vertrag läuft weiter, bis gekündigt wird
  • Kündigung muss direkt auf der Website möglich sein
  • Keine Hotline, kein Umweg, kein langes Suchen
So funktioniert der Widerrufsbutton
1Klick auf „Verträge hier kündigen"
2Bestätigungsformular ausfüllen
3Kündigung bestätigt – fertig

Wen betrifft die Verordnung?

Betroffen sind Unternehmen mit laufenden Verträgen. Juristisch spricht man von Dauerschuldverhältnissen. Gemeint sind also Angebote, bei denen Kunden nicht einmal kaufen, sondern über Wochen, Monate oder Jahre in einem Vertragsverhältnis bleiben.

Typische Beispiele sind:

  • Streaming-Dienste (Netflix, Spotify & Co.)
  • SaaS-Abonnements und Software-Lizenzen
  • Fitnessstudio-Mitgliedschaften (online abgeschlossen)
  • Zeitschriften- und Zeitungsabos
  • Mobilfunk- und Internetverträge

Quelle: Bundesministerium der Justiz – Kündigungsbutton

Und was ist mit Events? Die gute Nachricht für Veranstalter

Einzelne Veranstaltungen sind in der Regel nicht betroffen. Wenn du ein Ticket für ein konkretes Datum verkaufst oder eine einmalige Anmeldung anbietest, brauchst du normalerweise keinen Kündigungsbutton.

Der Grund ist einfach: Ein Event-Ticket ist meist kein laufender Vertrag, sondern ein einmaliger Vertrag für eine konkrete Leistung zu einem festen Termin.

Genau deshalb ist dieser Artikel für viele Veranstalter erst einmal beruhigend. Wenn du Workshops, Konferenzen, Vereinsveranstaltungen oder Firmenevents einzeln anbietest, musst du nicht plötzlich deine komplette Buchungsstrecke umbauen.

Wenn du gerade generell an deinem Ablauf arbeitest, sind auch diese Beiträge sinnvoll: Veranstaltung planen Checkliste, No-Shows bei Events verhindern und Check-In-Liste: Papier vs. Digital.

Übersicht: Widerrufsbutton-Pflicht im Vergleich

AngebotButton-Pflicht?Begründung
Software-Abo (monatlich)Ja ✓Dauerschuldverhältnis
Streaming-DienstJa ✓Laufender Vertrag
Einzelnes Event-TicketNein ✗Einmaliger Vertrag, fester Termin
Kostenlose Event-AnmeldungNein ✗Kein entgeltlicher Vertrag
Event-Flatrate / Abo-ModellJa ✓Wiederkehrende Leistung

Achtung bei Abo-Modellen für Events

Spannend wird es bei Mischmodellen. Sobald du nicht mehr nur einzelne Termine verkaufst, sondern wiederkehrende Leistungen, sieht die Lage anders aus.

Wenn dein Angebot eher wie ein Abo funktioniert, brauchst du sehr wahrscheinlich einen Kündigungsbutton. Das betrifft zum Beispiel:

  • Monatliche Event-Flatrates
  • Jahres-Mitgliedschaften mit Event-Zugang
  • Wiederkehrende Kursgebühren (z.B. wöchentlicher Yoga-Kurs als Abo)

Was droht bei Verstößen?

Wenn ein Unternehmen unter die Pflicht fällt und keinen Kündigungsbutton anbietet, kann das teuer und unnötig stressig werden.

Typische Risiken sind:

Abmahnungen

Durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände

Bußgelder

Bis zu 50.000 € bei wiederholten Verstößen

Unwirksame Laufzeit

Kunden können jederzeit fristlos kündigen

Fazit: Für klassische Events meist kein Handlungsbedarf

Für normale Einzelveranstaltungen ist das Thema meist schnell erledigt. Kein Abo, keine laufende Mitgliedschaft, keine wiederkehrende Leistung: Dann brauchst du in der Regel auch keinen Kündigungsbutton.

Prüfen solltest du trotzdem, wie dein Angebot aufgebaut ist. Sobald du Event-Flatrates, Mitgliederbereiche oder laufende Zugänge verkaufst, lohnt sich ein genauer Blick.

Unabhängig von der Rechtslage gilt: Ein klarer Buchungsprozess liest sich besser, wirkt professioneller und spart Rückfragen. Genau deshalb setzen viele Veranstalter auf einfache Anmeldung, klare Stornohinweise und einen sauberen digitalen Check-in.

Tipp: Wenn du deine Event-Prozesse insgesamt vereinfachen willst, schau dir auch QR-Code Check-in für Events und kostenlose Planungstools für Events an. Mit CheckinManager kannst du Anmeldungen, Teilnehmerlisten und Check-in digital abwickeln. Jetzt kostenlos testen →
Für Veranstalter, die es einfach halten wollen

Weniger Rechtschaos. Mehr Überblick beim Event.

Anmeldungen, Teilnehmerlisten und Check-in an einem Ort. Ohne komplizierte Prozesse und ohne unnötige Reibung für deine Gäste.

Kostenlos starten QR-Code Check-in ansehen